Mietvorraussetzungen

  • Kinder- und Jugendarbeit, die sich mit unserer Satzung in Einklang befindet. Nach einem Beschluss des Vorstandes vom 14. Oktober 2002 und gemäß dem Vertrag mit der Gemeinde Mönsheim (Dezember 2006) wird die Hütte nur an Kinder- und Jugendgruppen mit folgenden Merkmalen vermietet:
  • CVJM
  • Evang. Jungschar
  • KJG
  • Mitglied freufis e.V.
  • Pfadfinder
  • Sozialarbeit im kirchlichen oder öffentlichen Bereich
  • oder vergleichbar (bitte vorher mit Hüttenverantwortlichen abklären)
  • Gruppenstärke im Haus max. 11 Personen
  • Zum Zelten max. 30 Personen
  • Die Grundstücksgrenzen der Hütte müssen unbedingt eingehalten werden. Ein Betreten der umliegenden Grundstücke ist verboten und muss vom Verantwortlichen sichergestellt sein (östl. und südl. vereinzelte Gärten, nördlich Acker.) Es steht genügend Spielplatz in westlicher Richtung zur Verfügung.
  • Die Kontaktdaten des Verantwortlichen werden dem Bürgermeister (bzw. dessen Beauftragten) von Mönsheim zugänglich gemacht. Dazu ist es zwingend notwendig eine Handynummer, die während des Aufenthaltes erreichbar ist, anzugeben.
  • Legende der Grafik:
  • grün:Grundstück Kurt-Löffler-Haus
  • gelb:Fläche darf zum Spielen betreten werden
  • rot:umliegende Gärten und Äcker dürfen nicht betreten werden