Geschäftsordnung

§ 1 Aufgaben des Vorstandes

  • Der Vorstand kann Ausgaben die zum laufenden Betrieb notwendig sind, soweit Geldmittel vorhanden sind, tätigen. Werden Ausgaben notwendig, für die keine Geldmittel vorhanden sind, ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, in der abgeklärt werden muss, wie eine Finanzierung erfolgen kann.
  • Spendenbescheinigungen werden gesondert ausgestellt für:
  • den Mitgliedsbeitrag und
  • sonstigen Geldleistungen
  • Für Mitgliedsbeiträge und Spenden gilt bis € 200,- der Nachweis per Überweisungsbescheinigung.
  • Der Mitgliederversammlung werden nachstehende Unterlagen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
  • Wirtschaftsplan
  • Projektplan

§ 2 Mitgliedsbeiträge

  • Es wird folgender einheitlicher Mitgliedsbeitrag je Jahr und Mitglied erhoben: € 20,-
  • Die Mitglieder werden zu Beginn des laufenden Rechnungsjahres angeschrieben und zur Überweisung des fälligen Mitgliedsbeitrags aufgefordert. Hierzu kann das beiliegende Überweisungsformular (nicht bei gewünschter E-Mail-Einladung zur Mitgliederversammlung) verwendet werden. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31.3. des Jahres zu überweisen.
  • Auf Antrag (bei besonderer Härte, z.B. Arbeitslosigkeit) kann für jeweils 1 Jahr Beitragsfreiheit beim Kassierer schriftlich beantragt werden.
  • Mitglieder gem. Satzung §3 (1) a-c sind für die Zeit ihrer Entsendung beitragsfrei gestellt.

§ 3 Kurt-Löffler-Haus

  • Belegung des Kurt-Löffler-Hauses
  • Der Belegungsplan wird vom Hütten-Verantwortlichen geführt.
  • Hausordnung
  • Die für das Kurt-Löffler-Haus festgelegte Hausordnung ist von allen Mietern zu beachten. Die Hausordnung wird allen Mietern ausgehändigt. Dies ist vor Schlüsselübergabe mit einer Unterschrift zu bestätigen.
  • Rechnungsstellung
  • Wurde eine Freizeit durchgeführt, wird dies dem Kassierer vom Hütten-Verantwortlichen per Fax/E-Mail mitgeteilt, damit dieser dem Mieter eine Rechnung ausstellen kann. Die Rechnung ist innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen. Pauschalvermietungen am Wochenende sind eine Woche vor Mietbeginn zu überweisen bzw. in bar bei Mietbeginn zu entrichten. Die aktuellen Mietpreise werden vom Vorstand festgelegt und im Internet veröffentlicht.

§ 4 Abstimmungen bei Mitgliederversammlungen

  • Pro Mitglied kann eine Stimme abgegeben werden. Die Stimme ist nicht übertragbar. Zu Beginn der Versammlung ist festzustellen, wer stimmberechtigt ist (Anwesenheitsliste). Die Abstimmung erfolgt in der Regel durch Handzeichen.

§ 5 Auslegung der Geschäftsordnung

  • Über die Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet der Vorstand. Wird dieser Entscheidung widersprochen entscheidet die Mitgliederversammlung.